Der HKF e.V. ist ein eingetragener Verein und verfolgt den ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck, in Not geratenen Mitgliedern oder ihren Angehörigen einmalig, in Ausnahmefällen auch wiederholt, finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Als weitere Zielsetzung wurde bei der Mitgliederversammlung 1992 der Bereich „Jugendförderung“ in die Satzung aufgenommen.
Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, Spenden an den Verein sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Alle Tätigkeiten für den HKF werden ehrenamtlich erledigt.
Über seine Tätigkeit berichtet der Vorstand auf der alle drei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlung im Anschluss an die Jahreshauptversammlung des BWLV (zuletzt am 11.11.2007)
In der 40jährigen Geschichte, 1966 bis 2006 konnte der HKF mit rund 450.000 EUR für schnelle Hilfe in Notfällen helfen. Jugendarbeit wurde in den 15 Jahren seit 1992 mit über 150.000 EUR gefördert. Leistungen, die für einen Jahresbeitrag von 3 Euro/ Jahr kaum einer Werbung bedürfen.
(Jugendliche sind bis zum 21. Lebensjahr beitragsfrei!!!)
Mitglied werden im HKF
Die Leistungen des HKF kommen – wie bei jeder Solidargemeinschaft üblich – nur den Mitgliedern der Gemeinschaft zugute.
Voraussetzungen sind lediglich die Mitgliedschaft im BWLV, die Bezahlung eines zusätzlichen Jahresbeitrages von 3 (Drei) EUR und für die Jugendförderung die korporative Mitgliedschaft des Luftsportvereins.
Deshalb wird für Vereine die korporative Mitgliedschaft empfohlen, damit wird jedes dem BWLV gemeldete Vereinsmitglied automatisch auch HKF-Mitglied.
Auch Einzelmitgliedschaft ist möglich, schließt aber Jugendförderung aus.

